• Ich biete ein kostenfreies
Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen an,
in
dem geklärt wird,
ob eine Psychotherapie im Rahmen
des von mir angebotenen Vorgehens möglicherweise
passend, sinnvoll und erfolgversprechend ist und
wer als Kostenträger in
Frage kommt.
• Sollten die Voraussetzungen
für den Anspruch auf ambulante Psychotherapie im
Rahmen von „Hilfen zur Erziehung“ oder „Eingliederungshilfe“
nach dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorliegen,
kann eine Kostenübernahme beim Jugendamt des Wohnbezirks
beantragt werden.
Wird der Therapiebedarf vom
zuständigen Fachdienst ( Kinder- und Jugend- psychiatrischer
Dienst oder Schulpsychologischer Dienst ) festgestellt,
übernimmt das Jugendamt die Kosten. Über das
Vorgehen in einem solchen Fall werden Sie im Erstgespräch
beraten.
• Die Abrechnung der Therapiekosten
über eine gesetzliche Krankenkasse ist bei mir
nur in Ausnahmefällen möglich und muss im
Einzelfall geklärt werden.
• Privat Versicherte können
die Kostenübernahme bei ihrer Versicherung beantragen,
da ich im Arztregister für Psychotherapie eingetragen
bin.
• Für Selbstzahler
wird das Honorar im Einzelfall festgelegt. Es
richtet sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP).
• Noch einmal sei
an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ich der Schweigepflicht
unterliege.
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