Angebot | Kosten


• Ich biete ein kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen an, in
dem geklärt wird,

ob eine Psychotherapie im Rahmen des von mir angebotenen Vorgehens möglicherweise passend, sinnvoll und erfolgversprechend ist und

wer als Kostenträger in Frage kommt.

• Sollten die Voraussetzungen für den Anspruch auf ambulante Psychotherapie im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung“ oder „Eingliederungshilfe“ nach dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorliegen, kann eine Kostenübernahme beim Jugendamt des Wohnbezirks beantragt werden.

Wird der Therapiebedarf vom zuständigen Fachdienst ( Kinder- und Jugend- psychiatrischer Dienst oder Schulpsychologischer Dienst ) festgestellt, übernimmt das Jugendamt die Kosten. Über das Vorgehen in einem solchen Fall werden Sie im Erstgespräch beraten.

• Die Abrechnung der Therapiekosten über eine gesetzliche Krankenkasse ist bei mir nur in Ausnahmefällen möglich und muss im Einzelfall geklärt werden.

• Privat Versicherte können die Kostenübernahme bei ihrer Versicherung beantragen, da ich im Arztregister für Psychotherapie eingetragen bin.

• Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt. Es richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

• Noch einmal sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ich der Schweigepflicht unterliege.